Meisterbrief der Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Konstanz

Unsere FAQ rund um den neuen TitelMeister oder Bachelor Professional?

Am 1. Januar 2020 ist das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (kurz: BBiMoG) in Kraft getreten. Es legt fest, dass jede/r, der/die eine Meisterprüfung besteht, zusätzlich die neue Bezeichnung „Bachelor Professional“ führen darf.

Die neue Bezeichnung soll die berufliche Bildung attraktiver machen: Der Begriff ist international verständlich und bringt die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zum Ausdruck.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Bachelor Professional

Nein, der Meistertitel wird durch die neue Bezeichnung lediglich ergänzt. Das heißt, wer eine Meisterprüfung besteht, erhält zusätzlich den neuen Titel „Bachelor Professional“.

Umgekehrt ersetzt aber ein Abschluss der Fortbildungsstufe „Bachelor Professional“ nicht die Meisterprüfung. Einen Meistertitel erwirbt weiterhin nur, wer eine Meisterprüfung auch erfolgreich absolviert hat.

Alle Personen, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, dürfen den Titel „Bachelor Professional“ führen.

Alle Meister, die nach dem 1. Januar 2020 ihre Meisterprüfung bestanden haben oder noch bestehen werden, erhalten automatisch ein Zeugnis, auf dem auch der neue Titel steht.

Alle, die vor dem 1. Januar 2020 ihre Meisterprüfung abgeschlossen haben, können auf Wunsch bei der Handwerkskammer eine Zweitschrift des Meisterprüfungszeugnisses mit dem neuen Titel beantragen. Die Kosten hierfür betragen 25 Euro.

Der Antrag kann formlos per Mail oder Post bei der Handwerkskammer gestellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an oder Margit Kraus.

Ein neuer Meisterbrief kann nicht ausgestellt werden, da es sich hierbei nicht um eine öffentliche Urkunde handelt, sondern nur um einen zusätzlichen Schmuckbrief.

Jede Person kann selbst bestimmen, welchen Titel sie im Geschäftsverkehr nutzen möchte. Ob dies der Meister, der Bachelor Professional oder beide Titel sind, kann also frei gewählt werden.

Werden beide Titel verwendet, ist die Reihenfolge nicht vorgegeben, da beide Titel gleichwertig sind. Es besteht also kein Rangverhältnis zwischen den Titeln.

Der neue Titel wird analog zum Meistertitel verwendet. Eine Meisterin im Zimmererhandwerk darf sich also auch „Bachelor Professional im Zimmererhandwerk“ nennen.
Für den Bachelor Professional gibt es derzeit noch keine offizielle Abkürzung. Die offizielle Abkürzung des Meistertitels lautet „me.“
Nein, die Fortbildungsbezeichnung „Bachelor Professional“ gibt es auch in anderen Bereichen, z.B. der Betriebswirtschaft oder Industrie.