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Katharina Täubl/Holzmann-Medien

Weiterbildung fördern lassenFördermöglichkeiten für Beschäftigte

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die Ihnen als Beschäftigte oder Beschäftigter offenstehen.

Arbeitgeberzuschüsse

Für alle Bildungsangebote besteht die Möglichkeit der (Teil-)Rechnungsstellung auf den Arbeitgeber.

Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG ist eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung von Aufstiegsfortbildungen für Fachkräfte. Angehende Meister, Techniker und Betriebswirte können für ihre Fortbildung Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen beantragen. Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachkaufleuten, Betriebswirt/-in, Handwerks- und Industriemeister/-in, Techniker/-in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Nähere Hinweise gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de, auf einer Seite der Handwerkskammer Konstanz und auf unserer Seite zum Aufstiegs-BAföG.

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Bildungszeit

Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Die jeweilige Bildungseinrichtung hat die Anerkennung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nachzuweisen.

 Weitere Informationen und Antragsformulare zur Bildungszeit

Fachkursförderung

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unterstützt berufliche Weiterbildungsangebote aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Auch bei zahlreichen technischen und kaufmännischen Kursen der Bildungsakademie können Teilnehmende aus Baden-Württemberg diese Fachkursförderung in Anspruch nehmen. 

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeitende und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

 Weitere Informationen zur Fachkursförderung

Meisterprämie

Der Meisterbrief steht für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Seit Anfang 2020 lohnt sich der Titel noch mehr. Denn wer jetzt seine Meisterprüfung im Handwerk mit Erfolg abschließt, bekommt vom Land Baden-Württemberg eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. Sie kann direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden.

 Weitere Informationen zur Meisterprämie

Ratenzahlung

Unabhängig von finanziellen Unterstützungen durch Dritte können Sie die Kursgebühr und das Studienentgelt in monatlichen Raten zinsfrei bezahlen, weitere Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Tipps für die Steuererklärung

Weiterbildungskosten, die zusammen mit anderen Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegen, sind steuerlich absetzbar. Sie können als Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Kosten, die im Rahmen der Durchführung einer Lerngruppe entstehen, können als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG geltend gemacht werden. 

Steuerlich wirksam sind beispielsweise Gebühren für Lehrgänge, Kurse, Tagungen, Vorträge und Prüfungen, Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien sowie Reisekosten.

Qualifizierungschancengesetz

Seit 2019 bekommen Unternehmen dank des Qualifizierungschancengesetzes hohe Weiterbildungszuschüsse, um Mitarbeiter fit für zukünftige Herausforderungen zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern gewährt auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 %, insofern Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt werden. Gefördert werden allerdings nur Weiterbildungen, die mehr als vier Wochen dauern und außerhalb des Unternehmens stattfinden.

Das Qualifizierungschancengesetz hat die frühere „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) abgelöst bzw. erweitert.

 Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz

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Qualifizierungsgeld

Seit April 2024 kann bei der Agentur für Arbeit auch das so genannte „Qualifizierungsgeld“ für Weiterbildungen beantragt werden. Hintergrund ist der unter anderem durch die Digitalisierung bedingte Strukturwandel der deutschen Wirtschaft, durch den sich in einigen Branchen die Aufgabengebiete ändern: Manche Stellen fallen weg, andere kommen neu hinzu. Angestellte, deren Arbeitsplatz ohne Weiterbildung bedroht ist, können das Qualifizierungsgeld beantragen.

 Weitere Informationen und Antragsformulare zum Qualifizierungsgeld

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie Zuschüsse vorn insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Der Eigenanteil liegt bei jeweils 10 Prozent.

 Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium